Schornsteinfeger in Darmstadt: Aufgaben, Termine und Pflichten
Beim Schornsteinfeger gibt es zwei verschiedene Arten von Arbeit, und der Unterschied ist für Sie bares Geld wert: hoheitliche Aufgaben, die dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten sind, und die eigentlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, für die Sie in der Regel frei wählen dürfen. Wer das weiß, geht anders mit dem Thema um. In Darmstadt betrifft es viele Haushalte, weil die Stadt Gebäude sehr verschiedener Epochen hat und damit auch Feuerstätten und Abgasanlagen jeden Alters.
Die hoheitliche Seite des Berufs
Für jeden Kehrbezirk ist ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Diese Person nimmt Aufgaben wahr, die nicht im Wettbewerb stehen: Sie führt das Kehrbuch, in dem festgehalten ist, welche Anlagen in welchen Abständen bearbeitet werden müssen. Sie stellt den Feuerstättenbescheid aus, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten an Ihrem Gebäude in welchem Zeitraum fällig sind. Und sie überwacht, dass diese Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden.
Dazu kommt die Feuerstättenschau, die in größeren Abständen stattfindet und die der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger selbst durchführt. Dabei wird die Anlage in Augenschein genommen: Zustand, Betriebssicherheit, Zugänge, Umgebung. Diesen Termin können Sie nicht an jemand anderen vergeben, und Sie müssen Zugang gewähren. Er wird angekündigt, und wenn er nicht passt, lässt sich in der Regel ein anderer vereinbaren, wenn Sie sich rechtzeitig melden.
Aus dem Feuerstättenbescheid ergibt sich, was an Ihrem Gebäude zu tun ist. Lesen Sie ihn, statt ihn abzuheften. Er nennt die Anlagen, die Arbeiten und die Zeiträume, in denen sie fällig sind, und er ist damit die Grundlage für alles Weitere. Wer ihn kennt, kann prüfen, ob eine Rechnung zu dem passt, was verlangt war.
Die freie Wahl bei Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Die Arbeiten, die im Feuerstättenbescheid stehen, also das Kehren und Überprüfen selbst, dürfen Sie in der Regel von jedem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen. Es muss nicht der Bezirksschornsteinfeger sein. Wer davon Gebrauch macht, muss allerdings dafür sorgen, dass die Ausführung nachgewiesen wird: Der ausführende Betrieb stellt eine Bescheinigung aus, und diese muss beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ankommen.
Damit liegt die Verantwortung bei Ihnen. Wer die Arbeiten frei vergibt und den Nachweis vergisst, hat sie aus Sicht des Kehrbuchs nicht ausführen lassen, und dann folgt die Erinnerung. Es ist deshalb kein Fehler, beim bewährten Betrieb zu bleiben, solange die Zusammenarbeit funktioniert. Es ist aber gut zu wissen, dass Sie die Wahl haben, und die Frage nach dem Preis ist dabei erlaubt.
Für Mieter gilt eine eigene Ordnung: Sie entscheiden in der Regel nicht über die Vergabe, weil die Anlage zum Gebäude gehört und die Kosten über die Betriebskosten laufen. Was Sie tun müssen, ist Zugang zu gewähren, wenn ein Termin angekündigt ist. Wer nicht öffnet, verzögert eine Prüfung, die dem ganzen Haus dient und nicht nur dem Eigentümer.
Termine, Zugang und Vorbereitung
Ein Kehrtermin dauert nicht lange, wenn er vorbereitet ist. Der Zugang zur Anlage muss frei sein, der Weg zum Dach oder zur Reinigungsöffnung begehbar, und jemand muss da sein. Wer regelmäßig nicht angetroffen wird, verursacht zusätzliche Anfahrten, und die sind vermeidbar. In einer Stadt mit vielen Pendlern im Rhein-Main-Raum ist genau das der häufigste Grund, warum ein Termin zweimal stattfindet.
Sagen Sie es außerdem, wenn sich an der Anlage etwas geändert hat. Eine neue Feuerstätte, ein stillgelegter Ofen, eine umgebaute Heizung, ein zugestellter Zugang: All das gehört ins Kehrbuch und ändert unter Umständen, was fällig ist. Wer eine Feuerstätte neu errichtet oder wesentlich ändert, braucht ohnehin eine Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bevor sie in Betrieb geht.
Der Nutzen jenseits der Pflicht
Es lohnt sich, den Termin nicht nur als Auflage zu sehen. Ein Schornsteinfeger sieht Anlagen jeden Tag und erkennt, was sich anbahnt: Ablagerungen, die auf schlechte Verbrennung hindeuten, Zugprobleme, Feuchtigkeit im Schornstein, Dichtungen, die ihre Zeit hinter sich haben. Fragen Sie danach. Diese Auskunft ist im Termin enthalten und bringt Ihnen mehr als die Bescheinigung, die Sie ablegen.
Dazu kommt das Thema Kohlenmonoxid. Es ist geruchlos, und die Anlage sagt Ihnen nicht, wenn etwas nicht stimmt. Wer mit Feuerstätten heizt, sollte sich erklären lassen, worauf zu achten ist, welche Rolle die Verbrennungsluft spielt und warum eine dichte Gebäudehülle diesen Punkt verändert. Ein Warnmelder ist eine überschaubare Anschaffung, über die man einmal nachdenken sollte, statt sich auf das eigene Gefühl zu verlassen.
Der Schornsteinfeger ist einer der wenigen Fachleute, die regelmäßig und mit gesetzlichem Auftrag in Ihr Haus kommen. Wer die beiden Seiten dieses Berufs kennt, weiß, wo er entscheiden darf und wo nicht, und kann den Termin nutzen, statt ihn zu erdulden. Der Bescheid sagt, was fällig ist; was daraus wird, liegt bei Ihnen.