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Kaminbau

Kamin einbauen in Darmstadt: Voraussetzungen und Ablauf

Ob ein Kamin eingebaut werden kann, hängt an drei Bedingungen: einer geeigneten Abgasanlage, ausreichender Verbrennungsluft und der Zulässigkeit am konkreten Gebäude. Erst wenn diese drei geklärt sind, ist die Frage nach dem Gerät sinnvoll. In Darmstadt lohnt die Prüfung besonders, weil die Bausubstanz von erhaltenen älteren Häusern bis zu Bauten der Wiederaufbaujahre reicht und schon deshalb sehr unterschiedliche Schornsteine vorhanden sind, von denen nicht jeder für jede Feuerstätte taugt.

Die drei Voraussetzungen am Gebäude

Am Anfang steht die Abgasanlage. Ein vorhandener Schornstein bedeutet nicht, dass er nutzbar ist: Querschnitt, Höhe, Zustand und die Frage, ob bereits eine andere Feuerstätte daran hängt, entscheiden mit. Manche Schornsteine lassen sich mit einem Zug ertüchtigen, andere nicht, und wo keiner vorhanden ist, kommt eine neue Anlage in Betracht, die innen oder außen geführt wird. Das ist eine bauliche Maßnahme und keine Kleinigkeit.

Die zweite Bedingung ist die Verbrennungsluft. Ein Feuer braucht Luft, und je dichter ein Gebäude ist, desto weniger kommt von selbst nach. Wo zusätzlich eine Lüftungsanlage oder eine Dunstabzugshaube arbeitet, kann Unterdruck entstehen, und das ist kein theoretisches Problem, sondern eine Sicherheitsfrage. Deshalb gibt es raumluftunabhängige Geräte mit eigener Luftzuführung, und deshalb gehört diese Prüfung an den Anfang.

Die dritte Bedingung ist rechtlicher Natur. Was zulässig ist, hängt von der Art der Feuerstätte, vom Gebäude und von den geltenden Vorgaben ab; Auskunft geben die zuständige Stelle und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Fragen Sie beide früh. Es ist ein kurzes Gespräch, und es steht am Anfang einer Kette, in der jeder weitere Schritt darauf aufbaut.

Bauantrag, Genehmigungspflicht und Bestandsschutz

Ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach dem, was tatsächlich gebaut wird, und nach dem jeweiligen Landesrecht. Ein Gerät, das an eine vorhandene, geeignete Anlage angeschlossen wird, ist etwas anderes als ein Schornstein, der neu an der Fassade entsteht und das Erscheinungsbild des Hauses verändert. Sobald am Äußeren etwas sichtbar wird, ist die Frage nach einer Genehmigung berechtigt, und die verlässliche Antwort gibt die zuständige Stelle.

Kommt für Ihr Gebäude Denkmalschutz in Betracht, gilt das erst recht: Ob Ihr Haus geschützt ist, sagt Ihnen die untere Denkmalschutzbehörde, und bei geschützten Gebäuden ist in der Regel eine Genehmigung nötig, bevor Arbeiten beginnen. Ein Wort noch zum Bestandsschutz: Er bedeutet, dass eine bestehende, einmal rechtmäßig errichtete Anlage weiter betrieben werden darf, auch wenn heute andere Anforderungen gelten. Er bedeutet nicht, dass Sie diese Anlage beliebig ändern oder ersetzen dürfen. Wer wesentlich umbaut, verlässt den Bestand und landet im heutigen Recht.

Gerät, Aufstellort und Wärme

Erst jetzt kommt das Gerät. Die häufigste Fehlentscheidung ist die Größe: Ein zu stark ausgelegter Ofen wird in einem gut gedämmten Raum gedrosselt betrieben, und das bedeutet schlechte Verbrennung, Ruß und ein Feuer, das nie richtig läuft. Die passende Leistung ergibt sich aus dem Raum und aus dem Gebäude, nicht aus dem Wunsch nach Reserve. Ein Fachbetrieb rechnet das und rät im Zweifel zu weniger.

Der Aufstellort verlangt ebenfalls Aufmerksamkeit. Abstände zu brennbaren Bauteilen sind einzuhalten, der Boden vor der Feuerstätte muss geschützt sein, und die Tragfähigkeit der Decke ist bei schweren Geräten eine echte Frage. Denken Sie außerdem an den Alltag: Wo lagert das Holz, wie kommt es in den Raum, wohin mit der Asche. Diese Punkte entscheiden darüber, ob ein Kamin benutzt oder bewundert wird.

Der Ablauf bis zur Inbetriebnahme

Die Reihenfolge ist festgelegt und lässt sich nicht abkürzen. Zuerst die Beratung mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, der Ihnen sagt, was an Ihrer Anlage geht. Dann die Klärung der Genehmigungsfrage bei der zuständigen Stelle. Dann Planung und Auswahl, dann der Einbau durch einen Fachbetrieb, und am Ende die Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bevor das erste Mal geheizt wird.

Rechnen Sie mit Vorlauf. Im Rhein-Main-Raum sind Fachbetriebe gut ausgelastet, und der Herbst ist die Zeit, in der alle gleichzeitig an einen Kamin denken. Wer im Frühjahr anfängt, hat die ruhigere Planung und die freiere Auswahl. Wer im Oktober anfängt, heizt im übernächsten Winter.

Ein Kamin ist eine Feuerstätte im Wohnraum, und daraus folgt der ganze Aufwand um ihn herum. Die Fragen, die vorher geklärt werden, sind keine Hürden, sondern der Grund dafür, dass die Anlage später sicher und ruhig läuft. Wer sie in der richtigen Reihenfolge stellt, hat am Ende ein Feuer; wer beim Gerät anfängt, hat oft nur eine Rechnung.

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