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Immobilie verkaufen in Darmstadt: Ablauf und Unterlagen

Ein Immobilienverkauf läuft dann ruhig, wenn die Unterlagen vor der Vermarktung vollständig sind. Wer erst nach der ersten Besichtigung anfängt, Dokumente zu suchen, verliert Zeit und Verhandlungsposition. In Darmstadt ist die Nachfrage nach Wohnraum durch Hochschulen, Forschung und den dichten Arbeitsmarkt der Region spürbar, was den Verkauf erleichtert, den Verkäufer aber nicht davon entbindet, seine Sache geordnet vorzubereiten.

Die Unterlagen vor dem Preis

Bevor über einen Preis gesprochen wird, sollte auf dem Tisch liegen, was das Objekt beschreibt. Dazu gehören in der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte und Lageplan, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baubeschreibung und Baugenehmigung, soweit vorhanden, sowie Nachweise über durchgeführte Maßnahmen an Dach, Fenstern, Heizung oder Elektrik. Bei Wohnungseigentum kommen die Teilungserklärung und die zugehörigen Unterlagen hinzu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.

Vieles davon liegt bei Ämtern und lässt sich anfordern, aber nicht über Nacht. Deshalb ist die Unterlagenbeschaffung der erste Arbeitsschritt und nicht ein Nebenschauplatz. Ein vollständiger Ordner wirkt zudem im Verkauf: Er zeigt, dass hier jemand sein Haus kennt, und er nimmt Kaufinteressenten Argumente, mit denen sonst der Preis gedrückt wird. Was vorher geklärt ist, kostet in der Verhandlung nichts.

Sichten Sie den Ordner außerdem mit kritischem Blick. Stimmen die Flächen mit dem überein, was tatsächlich gebaut wurde, sind Umbauten genehmigt worden, gibt es Eintragungen im Grundbuch, die Sie erklären müssen. Solche Punkte tauchen im Verkauf zuverlässig auf, und es ist Ihre Entscheidung, ob Sie sie vorbereitet ansprechen oder von ihnen überrascht werden.

Der Energieausweis als Pflichtteil

Der Energieausweis gehört zu den Unterlagen, die beim Verkauf in der Regel vorliegen müssen, und zwar bereits bei der Vermarktung: Wesentliche Angaben daraus sind in Immobilienanzeigen zu nennen, und spätestens bei der Besichtigung ist er vorzulegen und dem Käufer zu übergeben. Wer ihn erst kurz vor dem Notartermin besorgt, hat den Zeitpunkt verpasst, zu dem er gebraucht wurde.

Es gibt ihn in zwei Ausführungen, als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis, und nicht immer haben Sie die Wahl. Welche Variante für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Art und Alter des Hauses ab; die Ausstellung übernehmen dafür qualifizierte Fachleute. Ein Ausweis hat außerdem eine begrenzte Gültigkeit, ein alter aus der Schublade ist also nicht automatisch noch brauchbar. Auch das ist eine Frage, die sich vorher in wenigen Minuten klären lässt.

Preisfindung und Vermarktung

Der Preis ergibt sich aus dem Objekt, aus vergleichbaren Verkäufen und aus dem Zustand, nicht aus dem Wunsch. Eine ehrliche Einschätzung nennt eine Spanne und begründet sie, statt eine Summe zu versprechen, die Aufträge einwirbt. Ein zu hoher Einstieg ist teuer: Ein Objekt, das lange steht, gilt am Markt schnell als schwierig, und der Preis, den es am Ende erzielt, liegt oft unter dem, der zu Beginn möglich gewesen wäre.

Zur Vermarktung gehören gute Aufnahmen, ein vollständiges Exposé und die Entscheidung, wer Besichtigungen führt. Wenn Sie einen Makler beauftragen, klären Sie vorher, welche Leistungen enthalten sind, wie kommuniziert wird und wie mit Anfragen umgegangen wird. Fragen Sie nach Referenzen in der Region. Ortskenntnis ist im Rhein-Main-Raum kein Werbeversprechen, sondern der Unterschied zwischen einem realistischen und einem geratenen Preis.

Vom Besichtigungstermin bis zum Notar

Besichtigungen laufen besser, wenn sie vorbereitet sind: aufgeräumt, hell, gelüftet, Unterlagen griffbereit. Sagen Sie zu Mängeln, was Sache ist. Was ein Interessent selbst entdeckt, wiegt schwerer als das, was Sie ihm von sich aus zeigen. Und was verschwiegen wird, kann später zum Problem werden.

Steht ein Käufer fest, folgt die Prüfung der Finanzierung, danach der Entwurf des Kaufvertrags durch den Notar, den Sie in Ruhe lesen und hinterfragen sollten. Der Notar beurkundet und belehrt beide Seiten, ist aber nicht Ihr Berater für die Frage, ob der Preis stimmt. Zwischen Entwurf und Beurkundung liegt in der Regel eine Wartezeit; nutzen Sie sie, statt sie als Formalie zu behandeln.

Klären Sie vor der Beurkundung, was mitverkauft wird und was nicht. Einbauküche, Markise, Gartenhaus, fest eingebaute Regale: Was im Vertrag steht, ist geschuldet, was nur besprochen wurde, führt am Übergabetag zu Diskussionen. Dasselbe gilt für den Übergabetermin selbst, der zum Auszug passen muss und nicht zum Wunsch einer der beiden Seiten.

Ein Verkauf ist eine Kette von Schritten, in der jeder auf dem vorigen aufbaut. Wer die Unterlagen zuerst ordnet, den Energieausweis rechtzeitig besorgt und den Preis begründen kann, verhandelt aus einer ruhigen Position. Wer die Reihenfolge umdreht, verhandelt über seine eigenen Lücken.

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